LG Stuttgart 26.2.2018 - 35 O 57/17 KfH*: Zur Frage der Irreführung bei blickfangmäßig herausgestellter Werbung für ein Bankkonto – hier: „Schnipp, schnapp – Gebühren ab“ und „Das gebührenfreie XXX“
1. Der angesprochene Verbraucher erwartet auf Grund der Werbung für ein Girokonto mit der Aussage „Schnipp, schnapp - Gebühren ab“, dass die Bank die für ein solches Konto üblichen Dienstleistungen ohne jedes Entgelt anbietet.
2. Der Sternchenhinweis „*Lohn-Gehalts-/Rentenkonto für Mitglieder bei Erwerb von 52,00 Euro Genossenschaftanteil mit attraktiver Dividende“ verstößt nicht gegen das UWG.
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