BAG 31.1.2018 - 10 AZR 392/17: Anwendbarkeit der §§ 323 ff. BGB nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die in § 110 GewO, §§ 74 ff. HGB geregelten nachvertraglichen Wettbewerbsverbote
Die Bestimmungen über das gesetzliche Rücktrittsrecht der §§ 323 ff. BGB finden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die in § 110 GewO, §§ 74 ff. HGB geregelten nachvertraglichen Wettbewerbsverbote Anwendung (Rdn. 16). § 314 BGB steht dem nicht entgegen. (Rdn. 20)
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