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WM 2018, 1135

Inhalt

BGH 19.4.2018 - IX ZB 62/17: Zur Bemessung des Streitwerts für einen Anspruch auf Auskunftserteilung und auf Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung

Leitsatz

Der Streitwert für einen Anspruch auf Auskunftserteilung und auf Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung bemisst sich auf einen Bruchteil des Betrags, den der Kläger nach dem Inhalt der Auskunft zu erstreiten erhofft. Der Bruchteil ist umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Klägers von den zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind.

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