AG Köln 20.10.2017 - 73 IN 113/08: Zur Frage der Versagung der Restschuldbefreiung bei unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben des Schuldners über seine wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen eines Darlehensvertrags
Die Versagung der Restschuldbefreiung kann nicht auf andere als die abschließend in § 290 Abs. 1 InsO aufgeführten Versagungsgründe gestützt werden. Auch wenn andere Verhaltensweisen des Schuldners als unredlich anzusehen sind, bleiben diese sanktionslos. (Rdn. 5)
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.