Kammergericht 17.5.2018 - 8 U 225/16: Antrag auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrags durch Widerruf in ein Rückabwicklungsverhältnis, insbesondere Feststellungsinteresse
1. Der Antrag auf Feststellung, dass sich der Darlehensvertrag durch den Widerruf in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt hat, ist zulässig, weil der Vorrang der Leistungsklage nicht anzunehmen ist, nachdem die gegenseitigen Rückabwicklungsansprüche zur Aufrechnung gestellt worden sind (im Anschluss an BGH WM 2017, 1823).
2. Jedenfalls dann, wenn die beklagte Bank mit der Hilfswiderklage eine Abrechnung der gegenseitigen Rückabwicklungsansprüche vorlegt, ist gesichert, dass die Stattgabe der Feststellungsklage zu einer endgültigen Klärung sämtlicher Streitpunkte führt (im Anschluss an BGH WM 2017, 766).
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