BGH 8.5.2018 - II ZR 314/16: Zur hinreichenden Individualisierung der geltend gemachten Ansprüche, wenn der im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids angegebene Gesamtbetrag geringfügig von der in einem vorprozessualen Anspruchsschreiben genannten Summe abweicht
Unterschreitet der im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids angegebene Gesamtbetrag der geltend gemachten Ansprüche geringfügig den in einem vorprozessualen Anspruchsschreiben genannten Gesamtbetrag, auf das ohne dessen Beifügung zur Individualisierung der Ansprüche Bezug genommen wird, ist dies unschädlich, wenn für den Antragsgegner ohne weiteres ersichtlich ist, dass es sich um ein Schreibversehen handelt.
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