BGH 4.7.2018 - IV ZR 297/16: Keine Ersetzung der nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO erforderlichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters durch die Verurteilung des Schuldners zur Abgabe einer Willenserklärung gemäß § 894 Satz 1 ZPO
Die Verurteilung des Schuldners zur Abgabe einer Willenserklärung gemäß § 894 Satz 1 ZPO ersetzt nicht die nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO erforderliche Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
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