BGH 5.7.2018 - IX ZR 126/17*: Keine Schenkungsanfechtung, wenn die Leistung nach objektiven Maßstäben aus der Sicht des Empfängers nicht vom Schuldner erbracht wurde
Es ist bei der Schenkungsanfechtung nach objektiven Maßstäben aus der Sicht des Empfängers zu beurteilen, ob er eine Leistung des Schuldners erhalten hat.
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