BGH 5.7.2018 - IX ZR 139/17: Zahlungen des Schuldners an einen stillen Gesellschafter als entgeltliche Leistungen im Sinne von § 134 InsO, wenn sie zur Erfüllung eines gewinnunabhängigen Zahlungsversprechens im Gesellschaftsvertrag erfolgen
Zahlungen des Inhabers eines Handelsgewerbes an einen stillen Gesellschafter, denen ein gewinnunabhängiges Zahlungsversprechen im Gesellschaftsvertrag zugrunde liegt, sind entgeltliche Leistungen, wenn sie die Gegenleistung für die erbrachte Einlage darstellen.
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