Hess. VG H 25.7.2018 - 6 A 673/15: Verfassungsgemäßheit von § 87 WpHG
Die Vorschrift des § 87 WpHG, die es der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erlaubt, zum Zwecke der Aufsicht personenbezogene Daten zu erheben und in einer internen Datenbank zu speichern, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
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