OLG Jena 15.5.2018 - 5 W 45/18*: Zur Verpflichtung der Rückgabe einer Sicherheit durch Löschung einer Grundschuld
Durch Erteilung von Löschungsbewilligungen wird die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Kreditinstituts zur Rückgabe von Sicherheiten lediglich eingeleitet; stellt sich heraus, dass die Löschung der Grundschuld im Einzelfall kein geeignetes Mittel ist, dem Sicherungsgeber den Wert der Sicherheit zurückzuerstatten, besteht die Verpflichtung der Kreditinstitute, dies in anderer geeigneter Weise (konkret: durch Rückabtretung) zu bewerkstelligen, fort.
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