LG Aachen 13.9.2018 - 1 O 60/17*: Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung wegen Zusatz „bitte Frist im Einzelfall prüfen“ und „im Falle wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren“
Eine Widerrufsbelehrung, die den Zusatz „bitte Frist im Einzelfall prüfen“ und/oder „im Falle wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren“ enthält, ist bei einer Bürgschaft unwirksam.
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