BGH 18.10.2018 - III ZR 236/17: Kein Anspruch des Sachversicherers aus übergegangenem Recht seines Versicherungsnehmers auf Ersatz von Kosten gegen den Schädiger, die ihm im Rahmen der Prüfung seiner Regulierungspflicht (Schadensermittlung) entstanden sind
Hat der Sachversicherer zur Prüfung seiner Regulierungspflicht (Schadensermittlung) ein Sachverständigengutachten eingeholt, so kann er die hierfür angefallenen Kosten nicht aus übergegangenem Recht seines Versicherungsnehmers nach § 86 Abs. 1 VVG vom Schädiger ersetzt verlangen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 17. September 1962 = VersR 1962, 1103, 1104). Der Versicherer handelt insoweit zum Zwecke der Erfüllung eigener Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis und nimmt damit vornehmlich eine eigene Angelegenheit wahr, für deren Erledigung er die Kosten grundsätzlich selbst zu tragen hat.
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