BGH 31.10.2018 - XII ZB 300/18: Keine Verwaltung von Verfügungsgeldern des Betreuten i. S. v. § 1806 2. Halbsatz BGB durch Rechtsanwalt, der zum Betreuer bestellt ist, auf einem Sammelanderkonto
Der als Betreuer bestellte Rechtsanwalt handelt pflichtwidrig, wenn er Verfügungsgelder des Betreuten i.S.v. § 1806 2. Halbs. BGB auf einem Sammelanderkonto verwaltet.
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