BGH 22.11.2018 - IX ZR 14/18: Zur Frage, wann der prozessuale Streitgegenstand bei einem einheitlichen Lebenssachverhalt Ansprüche aus der Insolvenzanfechtung neben materiell-rechtlichen Ansprüchen erfasst
Der prozessuale Streitgegenstand erfasst bei einem einheitlichen Lebenssachverhalt Ansprüche aus Insolvenzanfechtung neben materiell-rechtlichen Ansprüchen nur dann, wenn die Klage von dem Insolvenzverwalter erhoben wird.
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