OLG Hamm 2.8.2018 - 15 W 237/18*: Zur Frage, ob das Grundbuchamt den Vollzug gestellter Anträge von der Vorlage weiterer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes nach § 22 GrEStG abhängig machen kann, wenn kein weiterer der Grunderwerbssteuer unterliegender Vorgang gegeben ist
Das Grundbuchamt kann den Vollzug gestellter Anträge nicht von der Vorlage weiterer Unbedenklichkeitsbescheinigungen nach § 22 GrEStG abhängig machen, wenn kein weiterer der Grunderwerbssteuer unterliegender Vorgang gegeben ist.
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