BGH 13.12.2018 - IX ZR 216/17: Zur Verpflichtung eines zum Pflichtverteidiger bestellten Anwalts, vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung den Mandanten darauf hinzuweisen, dass er auch ohne Honorarvereinbarung zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist
Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Anwalt muss vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss der Honorarvereinbarung zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist.
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