BGH 15.1.2019 - XI ZR 202/18*: Rechtsprechung des BGH zum Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen mit unechter Abschnittsfinanzierung europarechtskonform
Die Rechtsprechung des BGH, wonach dem Darlehensnehmer bei Verbraucherdarlehensverträgen mit unechter Abschnittsfinanzierung ein Widerrufsrecht nur bei Abschluss des Darlehensvertrages zusteht, wird durch Art. 1 Abs. 2 Satz 1 und die Erwägungsgründe 14, 16 und 17 der Richtlinie 2002/65/EG bestätigt.
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