BGH 11.12.2018 - EnVR 48/17: Zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze durch die Bundesnetzagentur für die zweite Regulierungsperiode durch Ermittlung des Durchschnitts der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten anhand der Werte, die in der Statistik unter der Rubrik „Insgesamt“ für alle Arten von Wertpapieren inländischer Emittenten ausgewiesen werden
Die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die zweite Regulierungsperiode ist nicht deshalb rechtswidrig, weil die Bundesnetzagentur den Durchschnitt der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten anhand der Werte ermittelt hat, die in der Statistik unter der Rubrik „Insgesamt“ für alle Arten von Wertpapieren inländischer Emittenten ausgewiesen werden.
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