BGH 31.1.2019 - I ZB 46/18: Einzelfallbezogene Prüfung erforderlich, ob sich aus der Verletzung der Offenbarungspflicht eines Schiedsrichters oder eines Sachverständigen ein selbstständiger Ablehnungsgrund ergibt
Verletzt ein Schiedsrichter oder ein Sachverständiger seine Offenbarungspflicht, kann sich daraus ein selbständiger Grund für seine Ablehnung nur ergeben, so-fern der Verstoß für sich bereits Zweifel an seiner Unparteilichkeit weckt. Das ist auch bei der Verletzung von Offenlegungspflichten eine Frage der Würdigung im Einzelfall, wobei insbesondere das Gewicht der nicht offengelegten Umstände zu berücksichtigen ist.
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