BGH 3.4.2019 - VII ZB 58/18: Festsetzungsfähigkeit der durch den Drittschuldnerprozess angefallenen Kosten ohne Nachweis eines erfolglosen Vollstreckungsversuchs gegenüber dem Drittschuldner (Klarstellung zu BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010, WM 2010, 379)
Die Festsetzungsfähigkeit der durch den Drittschuldnerprozess angefallenen Kosten erfordert keinen Nachweis des Gläubigers über einen erfolglosen Vollstreckungsversuch gegenüber dem Drittschuldner (Klarstellung zu BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 = WM 2010, 379 = NJW 2010, 1674; Beschluss vom 20. Dezember 2005 = WM 2006, 1029 = NJW 2006, 1141).
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