LG Düsseldorf 7.12.2018 - 38 O 84/18*: Zur lauterkeitsrechtlichen Zulässigkeit der Werbung mit „kostenlosem Girokonto“
Die Bezeichnung „kostenloses Girokonto“ ruft den Eindruck hervor, man könne die beworbenen Leistungen kostenfrei in Anspruch nehmen und erhalte eine hierfür benötigte Bankkarte ohne gesonderte Bepreisung.
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