BGH 6.6.2019 - VII ZR 103/16: Kein Grundurteil in einem Prozess auf Schadensersatz wegen Mängeln des Bauwerks, wenn das Gericht keine Feststellungen zu Mängeln des Bauwerks getroffen hat
Nimmt ein Besteller einen Unternehmer auf Schadensersatz wegen Mängeln des Bauwerks in Anspruch, so darf ein Grundurteil nur ergehen, wenn grundsätzlich alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind. An dieser Voraussetzung für den Erlass eines Grundurteils fehlt es, wenn das Gericht keine Feststellungen zu Mängeln des Bauwerks getroffen hat (Anschluss an BGH, Urteil vom 8. September 2016 = BauR 2017, 136 = NZBau 2016, 759).
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