h

WM 2019, 1989

Inhalt

BGH 14.3.2019 - I ZR 134/18: Zum Entgeltanspruch des Wohnungsvermittlers gegen seinen Kunden; Vormieter mit der Erlaubnis des Vermieters, sich selbst um einen Nachmieter zu kümmern, als „anderer Berechtigter" im Sinne von § 2 Abs. 1a WoVermittG; zur Frage, unter welchen Umständen der Wohnungsvermittler im Sinne von § 2 Abs. 1a Halbs. 1 WoVermittG ausschließlich im Interesse des Wohnungssuchenden tätig geworden ist; zur Darlegungs- und Beweislast für den Beginn der Widerrufsfrist nach § 361 Abs. 3 BGB

Leitsatz

1. Der Entgeltanspruch des Wohnungsvermittlers nach § 2 Abs. 1 WoVermittG setzt den Abschluss eines wirksamen Maklervertrags zwischen dem Wohnungsvermittler und seinem Kunden nach § 652 Abs. 1 BGB voraus.

2. Ein Vormieter, der vom Vermieter die Erlaubnis bekommen hat, sich selbst um einen Nachmieter zu kümmern, ist grundsätzlich als „anderer Berechtigter“ im Sinne von § 2 Abs. 1a WoVermittG anzusehen.

3. Ein Wohnungsvermittler ist jedenfalls in Fällen, in denen er den Auftrag zum Angebot der Wohnung im Interesse und auf Initiative eines einzigen Wohnungssuchenden eingeholt hat, mit dem der Vermieter anschließend den Mietvertrag geschlossen hat, im Sinne von § 2 Abs. 1a Halbs. 1 WoVermittG ausschließlich im Interesse dieses Wohnungssuchenden tätig geworden.

4. Wenn bei einem Verbrauchervertrag der Beginn der Widerrufsfrist streitig ist, hat der Unternehmer nach § 361 Abs. 3 BGB alle Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, aus denen er die Nichteinhaltung der Widerrufsfrist herleiten will, wie insbesondere die Belehrung des anderen Vertragsteils und deren Ordnungsmäßigkeit, ihren Zeitpunkt sowie ihre Mitteilung.

5. Nach § 309 Nr. 12 Halbs. 1 Buchst. b BGB ist eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die der Verwender die Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteils ändert, insbesondere dann grundsätzlich unwirksam, wenn er diesen bestimmte Tatsachen bestätigen lässt. Die Bestimmung erfasst namentlich Erklärungen, mit denen der andere Vertragsteil bestätigt, eine ihm zu erteilende Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden zu haben (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 = WM 2014, 1146 = NJW 2014, 2857 Rdn. 28 bis 34).

Zugang als registrierter Kunde

Direkt bezahlen per PayPal, Kreditkarte oder Lastschrift

Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.

Datenschutz | Impressum | Cookie-Verwaltung | © WM Gruppe 2023