BGH 17.7.2019 - VIII ZR 224/18: Verjährungsbeginn einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten in der Grundversorgung auch bei Verstoß gegen Abrechnungspflichten nach § 40 Abs. 4 EnWG erst mit deren Fälligkeit gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und Erteilung einer Abrechnung
Der Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten in der Grundversorgung setzt die Fälligkeit seiner Forderung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und somit die Erteilung einer Abrechnung voraus. Dies gilt auch dann, wenn der Versorger nicht innerhalb der in § 40 Abs. 4 EnWG bestimmten Fristen abgerechnet hat.
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