BGH 11.7.2019 - IX ZR 210/18*: Verwandlung der aus einem üblichen Austauschgeschäft herrührenden Forderung eines Gesellschafters in eine darlehensgleiche Forderung, wenn diese länger als drei Monate rechtsgeschäftlich oder faktisch zugunsten der Gesellschaft gestundet wird
Wird die aus einem üblichen Austauschgeschäft herrührende Forderung eines Gesellschafters über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten rechtsgeschäftlich oder faktisch zugunsten seiner Gesellschaft gestundet, handelt es sich grundsätzlich um eine darlehensgleiche Forderung.
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