LG Köln 10.9.2019 - 21 O 116/19*: Zur Haftung einer Bank für unberechtigte Abbuchungen vom Konto eines Kunden
1. Im Falle der unberechtigten Überweisung von einem Zahlungskonto ist der Anspruch des Zahlers auf Gutschrift des schon belasteten Betrages gerichtet, nicht aber auf Zahlung (§ 675u Satz 2 BGB).
2. Der Kunde einer Bank handelt grob fahrlässig, wenn er der telefonischen Aufforderung eines angeblichen Mitarbeiters einer Bank Folge leistet, ihm eine TAN zu schicken, um das bisherige Kennwort und die bisherige PIN zu ändern.
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