h

WM 2019, 1923

Inhalt

BGH 4.9.2019 - VII ZB 91/17*: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Gläubiger durch die Vorlage eines vollstreckbaren Auszugs aus der Insolvenztabelle den Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO führen kann

Leitsatz

Durch die Vorlage eines vollstreckbaren Auszugs aus der Insolvenztabelle kann der Gläubiger den Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO führen, wenn sich daraus ergibt, dass eine solche Forderung zur Tabelle festgestellt und vom Schuldner nicht bestritten worden ist.

Zugang als registrierter Kunde

Direkt bezahlen per PayPal, Kreditkarte oder Lastschrift

Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.

Datenschutz | Impressum | Cookie-Verwaltung | © WM Gruppe 2023