BGH 12.9.2019 - IX ZB 1/17: Zur Auswirkung auf die Entscheidung über einen beantragten Zuschlag, wenn der Insolvenzverwalter eine ihm obliegende Aufgabe, die ein Verwalter ohne volljuristische Ausbildung nicht lösen kann, einem Rechtsanwalt überträgt und die dadurch entstehenden Auslagen der Insolvenzmasse entnimmt
Überträgt der Insolvenzverwalter eine ihm obliegende Aufgabe, die ein Verwalter ohne volljuristische Ausbildung nicht lösen kann, einem Rechtsanwalt und entnimmt er die dadurch entstehenden Auslagen der Insolvenzmasse, ist bei der Entscheidung über einen beantragten Zuschlag zur Vergütung zu berücksichtigen, dass dem Verwalter im Umfang der Delegation kein Mehraufwand entstanden ist.
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.