BGH 12.9.2019 - IX ZB 56/18*: Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte bei Kaufpreisrentenansprüchen, die der Schuldner durch vertragliche Vereinbarungen als Abfindung für die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen vor Insolvenzeröffnung erworben hat
Kaufpreisrentenansprüche, die der Schuldner durch vertragliche Vereinbarung als Abfindung für die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen vor Insolvenzeröffnung erworben hat, werden von dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte erfasst.
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