BGH 15.11.2001 - I ZR 284/99: Zur Haftung eines Paketdienstunternehmens für grob fahrlässiges Organisationsverschulden; zum formularmäßigen Verzicht des Kunden eines Spediteurs auf Durchführung der erforderlichen Schnittstellenkontrollen
Der Kunde eines Spediteurs (Paketdienstunternehmens) verzichtet aufgrund der Klausel
„Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis damit, daß eine Kontrolle des Transportweges durch schriftliche Ein- und Ausgangsdokumentation an den einzelnen Umschlagstellen von U. nicht durchgeführt wird.“
nicht generell auf die Durchführung der erforderlichen Schnittstellenkontrollen selbst.
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