Kammergericht 27.9.2019 - 5 U 128/18: Verstoß gegen PAngV bei Werbung mit effektivem Jahreszins mangels Einbezugs der Kosten eines Bonitätszertifikats
Eine Werbung in einem Internetauftritt mit dem effektiven Jahreszins verstößt gegen §§ 6a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4, 6 Abs. 1 PAngV, wenn in die Berechnung dieses Jahreszinses die Kosten eines vom Werbenden vergebenen Bonitätszertifikats nicht einbezogen sind.
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