BGH 23.6.2005 - III ZR 4/04: Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmer, der Verbrauchern unter falschem Namen Gewinnmitteilungen zukommen lässt, „Sender“ einer Gewinnzusage nach 661a BGB ist
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmer, der Verbrauchern unter falschem Namen Gewinnmitteilungen zukommen läßt, „Sender“ einer Gewinnzusage nach 661a BGB ist (im Anschluß an die Senatsurteile vom 7. Oktober 2004 = NJW 2004, 3555 und vom 9. Dezember 2004 = NJW 2005, 827).
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