OLG München 2.1.2020 - 7 W 1118/19*: Festsetzung des Streitwerts für Auskunftsansprüche des Sonderprüfers
Maßgeblich für die Bemessung des Streitwerts bei Auskunftsansprüchen des Sonderprüfers ist lediglich das Interesse, das der Sonderprüfer selbst an der Erfüllung seines Prüfauftrags hat.
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