BGH 4.10.2005 - VII ZB 13/05: Unpfändbarkeit der einer Pflegeperson neben dem Pflegegeld für die Pflegekinder gezahlten Aufwandsentschädigung
Ein vom Träger der Jugendhilfe als Teil des Pflegegeldes an die Pflegeeltern für ein in deren Haushalt aufgenommenes Kind ausgezahlter „Anerkennungsbetrag“ ist unpfändbar.
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.