BGH 26.11.2019 - II ZB 21/17*: Keine Befugnis des Insolvenzverwalters, im Fall der Verwertung der Firma einer Aktiengesellschaft die Satzung hinsichtlich der Firma zu ändern; keine Firmenänderung außerhalb der Satzung kraft eigener Rechtsstellung des Insolvenzverwalters
Der Insolvenzverwalter ist auch im Fall der Verwertung der Firma einer Aktiengesellschaft nicht befugt, die Satzung hinsichtlich der Firma zu ändern. Er kann eine Firmenänderung auch nicht außerhalb der Satzung kraft eigener Rechtsstellung herbeiführen.
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