BGH 28.11.2019 - IX ZR 239/18*: Vergütungsansprüche des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeit; kein Fortbestand anwaltlicher Dienstverträge, die kein Dauerschuldverhältnis begründen, in der Insolvenz
Die Ansprüche des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei auf Vergütung für seine Tätigkeit stellen keine Masseverbindlichkeiten dar.
Bürgerlich-rechtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kanzleiabwickler und dem ehemaligen Rechtsanwalt bestehen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Rechtsanwalts nicht zu Lasten der Masse fort, soweit der ehemalige Rechtsanwalt als Auftraggeber anzusehen ist.
Ein Dienstvertrag des Schuldners, der kein Dauerschuldverhältnis begründet, besteht nicht mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Dies gilt auch für Anwaltsverträge.
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