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WM 2020, 963

Inhalt

EuGH 30.4.2020 - Rs. C-565/18*: Auslegung von Art. 63 AEUV (Kapitalverkehrsfreiheit) im Hinblick auf Regelung eines Mitgliedstaats, die Finanztransaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten einer Steuer unterwirft

Leitsatz

Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die Finanztransaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten einer Steuer unterwirft, die auf den Parteien des Geschäfts unabhängig vom Ort des Geschäftsabschlusses oder vom Sitzstaat dieser Parteien und des etwaigem an der Durchführung dieses Geschäfts beteiligten Vermittlers lastet, sofern diesen Instrumenten als Basiswert ein Titel zugrunde liegt, der von einer Gesellschaft mit Sitz in diesem Mitgliedstaat emittiert wurde. Die Verwaltungs- ­und Berichtspflichten, die mit dieser Steuer einhergehen und Gebietsfremden obliegen, dürfen allerdings nicht über das hinausgehen, was für die Erhebung dieser Steuer erforderlich ist.

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