BGH 7.5.2020 - IX ZB 56/19: Zum Anspruch auf Akteneinsicht des Gläubigers einer festgestellten Forderung in einem Insolvenzverfahren, wenn der Gläubiger mit Hilfe der gewonnenen Erkenntnisse Forderungen anderer Gläubiger aufzukaufen beabsichtigt
Gläubiger einer festgestellten Forderung haben in einem Insolvenzverfahren einen Anspruch auf Akteneinsicht. Ein der Akteneinsicht ausnahmsweise entgegenstehender Missbrauch kann nicht darauf gestützt werden, dass der Gläubiger mit Hilfe der gewonnenen Erkenntnisse Forderungen anderer Gläubiger aufzukaufen beabsichtigt.
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