BVerwG 30.1.2020 - 10 C 18/19: Berufsgeheimnis der Finanzaufsichtsbehörden steht auch verfassungsunmittelbarem presserechtlichen Auskunftsanspruch entgegen
Das von § 9 Abs. 1 KWG geschützte Berufsgeheimnis der Finanzaufsichtsbehörden steht auch einem verfassungsunmittelbaren presserechtlichen Auskunftsanspruch entgegen. (Rdn. 34)
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.