BGH 6.3.2020 - V ZR 329/18: Kein Anspruch auf Duldung der Zwangsversteigerung entsprechend § 749 Abs. 1 BGB, wenn für mehrere Personen als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB ein Nießbrauch an einem Grundstück bestellt ist
Ist für mehrere Personen als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB ein Nießbrauch an einem Grundstück bestellt, kann die Aufhebung der Gesamtberechtigung entsprechend § 749 Abs. 1 BGB nicht verlangt werden.
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