BGH 16.7.2020 - IX ZB 14/19: Keine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Insolvenzrichters, wenn der Rechtspfleger eine Berichtigung oder Ergänzung der Insolvenztabelle abgelehnt hat und dagegen Erinnerung eingelegt worden ist
Lehnt der Rechtspfleger eine Berichtigung oder Ergänzung der Insolvenztabelle ab, so ist die Entscheidung des Insolvenzrichters über eine dagegen eingelegte Erinnerung nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (Fortführung von BGH, Beschluss vom 24. November 2016 = WM 2017, 346).
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