BGH 28.7.2020 - XI ZR 288/19*: Kein Einfluss fehlerhafter Angaben zur Methode der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Verbraucherdarlehensvertrag auf das Anlaufen der Widerrufsfrist; jedoch Verlust des Anspruchs auf eine Vorfälligkeitsentschädigung
Sind die Angaben zur Methode der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Verbraucherdarlehensvertrag fehlerhaft, verliert der Darlehensgeber den Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB. Das Anlaufen der Widerrufsfrist bleibt davon unberührt.
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.