LG Köln 8.10.2019 - 33 O 35/19: Zur Frage eines Verstoßes gegen das RDG und irreführender Werbeaussagen durch Verlag bei Angebot eines elektronischen Generators für Rechtsdokumente („digitale Rechtsabteilung für Ihr Unternehmen“)
Das entgeltliche Anbieten eines EDV-gestützten Generators zur Erstellung von Rechtsdokumenten ist eine nach § 3 RDG erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG.
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.