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WM 2020, 2193

Inhalt

BGH 1.4.2020 - VIII ZR 18/19*: Zum Erklärungsgehalt der bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Plattform Amazon Marketplace abgegebenen Willenserklärungen unter Berücksichtigung der von den Vertragsparteien konsentierten, den Kauf von Marketplace-Artikel betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon; zum Erlöschen der Kaufpreisforderung mit der von Amazon veranlassten Gutschrift des Kaufpreises auf dem Amazon-Konto des Verkäufers und zu ihrer Wiederbegründung durch stillschweigende Vereinbarung der Vertragsparteien bei einer Rückbelastung des Amazon-Kontos des Verkäufers aufgrund eines erfolgreichen A-bis-z-Garantieantrags

Leitsatz

1. Der Erklärungsgehalt der bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Plattform Amazon Marketplace abgegebenen Willenserklärungen richtet sich auch nach den den Kauf von Marketplace-Artikel betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, soweit beide Vertragsparteien deren Geltung bei Vertragsschluss zugestimmt haben (Fortführung des Senatsurteils vom 22. November 2017 = BGHZ 217, 33 Rdn. 31 m.w.N. = WM 2018, 32).

2. Die geschuldete Kaufpreiszahlung ist mit der von Amazon veranlassten Gutschrift des Kaufpreises auf dem Amazon-Konto des Verkäufers bewirkt, so dass die Kaufpreisforderung erlischt. Mit der einverständlichen Vertragsabwicklung über Amazon Marketplace vereinbaren die Kaufvertragsparteien jedoch zugleich stillschweigend, dass die Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das Amazon-Konto des Verkäufers aufgrund eines erfolgreichen A-bis-z-Garantieantrags rückbelastet wird (Fortführung des Senatsurteils vom 22. November 2017 = BGHZ 217, 33 Rdn. 32 ff. = WM 2018, 32).

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