LG Düsseldorf, 24.6.2020 - 2b O 254/18*: Zur Auslegung einer Vertragsklausel in Schuldscheindarlehen im Hinblick auf Verpflichtung zur Zahlung von Negativzinsen
Die Auslegung einer Vertragsklausel in einem Schuldscheindarlehen kann ergeben, dass sich nur für den Darlehensnehmer Zinszahlungspflichten aus dem Darlehensvertrag ergeben, nicht aber auch für den Darlehensgeber im Hinblick auf Negativzinsen.
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