BGH 17.12.2020 - IX ZB 38/18*: Keine wirksame Abstimmung über den Insolvenzplan vor Festsetzung der Stimmrechte der Gläubiger durch das Insolvenzgericht
1. Die Festsetzung der Stimmrechte der Gläubiger durch das Insolvenzgericht muss vor dem Beginn der Abstimmung über den Insolvenzplan abgeschlossen sein.
2. Eine ohne Klärung der Stimmrechte vorgenommene Abstimmung ist zu wiederholen.
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