OLG Karlsruhe 25.8.2020 - 9 U 29/19: Zum Missbrauch der Vertretungsmacht durch Geschäftsführer einer GmbH
1. Der Geschäftsführer einer GmbH hat in seiner Tätigkeit ausschließlich die Interessen der Gesellschaft zu verfolgen. Er ist auch dann nicht berechtigt, bei der Vertretung eigene wirtschaftliche Interessen zu verfolgen, wenn die Gesellschaft ihn vom Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) befreit hat.
2. Der Geschäftsführer einer GmbH ist ohne ausdrückliches Einverständnis der Gesellschafter nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag durch die Bestellung einer Sicherheit (notarielles Schuldanerkenntnis) zu Lasten der GmbH abzusichern.
3. Weiß der Geschäftsführer, dass er auf die Einräumung der Sicherheit keinen Anspruch hat, ist das im Wege des Selbstkontrahierens abgegebene notarielle Schuldanerkenntnis wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Auf die Frage, ob eine solche Sicherheit in ähnlichen Fällen von den Beteiligten als üblich oder angemessen angesehen wird, kommt es nicht an.
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.