OLG Frankfurt a. M. 2.12.2020 - 17 U 817/19*: Grundsätzlich Verbundenheit zwischen von Darlehensnehmerin abzuschließenden Gruppenversicherung und Verbraucherdarlehensvertrag
Der Beitritt des Darlehensnehmers zu einer von der Darlehensgeberin abzuschließenden Gruppenversicherung und der Verbraucherdarlehensvertrag sind grundsätzlich verbundene Verträge, so dass sich die Widerrufsinformation hierauf zu erstrecken hat.
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