LG Bonn 17.6.2021 - 19 O 216/20: U.a. zum Anspruch auf Neuabrechnung eines Darlehensvertrages wegen Pflichtverletzung bei Kreditwürdigkeitsprüfung
1. In der Erhebung der auf Zahlung des Kündigungssaldos gerichteten Klage liegt eine konkludente Kündigung des zu Grunde liegenden Darlehensvertrages.
2. Eine Verletzung der Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung des Darlehensgebers hat der Darlehensnehmer darzulegen und ggf. zu beweisen.
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